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Jetzt registierenJedes Unternehmen, das während der Pandemie Hilfe aus einem Förderprogramm erhalten hat, muss eine Überprüfung durchführen und gegebenenfalls Rückzahlungen erstatten – bis zum 30.6.2023.
Dabei ist zwischen den Corona-Soforthilfen und den Überbrückungshilfen zu unterscheiden. Belaufen sich die Soforthilfen meist auf Summen im vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich, sind Überbrückungshilfen mit sechsstelligen Summen an der Tagesordnung – auch bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Das Risiko einer Rückzahlung besteht hauptsächlich dann, wenn die Antragstellung mit geschätzten Zahlen erfolgte. War der geschätzte Umsatzrückgang geringer, steht dem Unternehmer weniger Hilfe zu und es kommt zur Rückzahlung. Zudem werden zusätzlich Zahlungen zurückgefordert, deren Umsatzrückgang nicht durch Corona begründet war.
Die nötige Liquidität für die Rückzahlungen ist nicht überall vorhanden, was für viele Unternehmen besonders in Zeiten der sehr restriktiven Kreditvergabe von Banken und Sparkassen zu einem schwierigen Unterfangen wird. Banken und Sparkassen sind aber längst nicht mehr die einzige Finanzierungsmöglichkeit, stattdessen haben sich auf dem Markt mittlerweile erfolgreich alternative Finanzierungslösungen etabliert, die in genau solchen herausfordernden Zeiten hilfreiche Unterstützung leisten können.
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Sollten auch Sie auf Grund von Corona oder anderen Umständen an einem derzeitigen Liquiditätsengpass leiden, kann eine
Sale and Lease Back Finanzierung Ihrer gebrauchten Produktionsmaschine Abhilfe schaffen.
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